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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Pflanzen, Tiere, Pilze und Mikroorganismen reinigen Wasser und Luft und sorgen für fruchtbare Böden. Intakte Selbstreinigungskräfte der Böden und Gewässer sind wichtig für die Gewinnung von Trinkwasser. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit sorgt für gesunde Nahrungsmittel. Dies alles funktioniert nicht mechanisch, sondern läuft in einem komplexen ökologischen Wirkungsgefüge ab. Ökosysteme verfügen über eine hohe Aufnahmekapazität und Regenerationsfähigkeit – aber sie sind nicht beliebig belastbar.

Wirtschaft und Gesellschaft sind auf die Nutzung von Natur und Landschaft angewiesen. Dies gilt selbstverständlich für Land- und Forstwirtschaft, aber auch für Verkehr, Tourismus, Gewerbe und Wohnen. Wie kann unter den Bedingungen einer modernen Industriegesellschaft Schutz und Nutzung der biologischen Vielfalt so gestaltet werden, dass die Vielfalt der Arten und Naturräume erhalten wird und das gesellschaftliche und wirtschaftliche Interesse an einer angemessenen Nutzung realisiert werden kann? Die optimale Verknüpfung der beiden Seiten ist eine Schlüsselfrage der nachhaltigen Entwicklung.

Auf den weltweit zu beobachtenden alarmierenden Rückgang der biologischen Vielfalt hat die Wissenschaft bereits in den 1970er Jahren hingewiesen. Durch den Verlust an Arten, Genen und Lebensräumen verarmt die Natur und werden die Lebensgrundlagen der Menschheit bedroht. Verloren gegangene Biodiversität lässt sich nicht wieder herstellen – der Verlust ist irreversibel.

Die Völkergemeinschaft hat erkannt, dass das Problem sehr komplex ist und nicht durch isolierte Naturschutzaktivitäten gelöst werden kann. Es geht um

  • den Schutz von Lebensräumen und den Schutz von wildlebenden Tieren, Pflanzen, Pilzen und Mikroorganismen,
  • die nachhaltige Nutzung von wildlebenden und gezüchteten Arten sowie deren genetische Vielfalt,
  • die Zugangsmöglichkeiten zu den genetischen Ressourcen der Welt, die gerechte Verteilung der Vorteile aus der Nutzung dieser genetischen Ressourcen und um dadurch insbesondere verbesserte Entwicklungschancen für die ärmeren, aber biodiversitätsreichen Länder.


Deshalb wurde das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) geschaffen und auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossen. Dieses Übereinkommen ist keine reine Naturschutzkonvention, es greift die Nutzung – und damit das wirtschaftliche Potenzial der natürlichen Ressourcen – als wesentlichen Aspekt der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf. Zudem regelt es die Zusammenarbeit zwischen den Industrieländern, wo sich ein Großteil des technischen Wissens für die Nutzung der biologischen Vielfalt befindet, und den Entwicklungsländern, wo der Großteil der biologischen Vielfalt der Welt vorkommt und wertvolles traditionelles Wissen für die traditionelle Nutzung vorhanden ist. Es geht bei dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt um die Wahrung der Lebensgrundlagen künftiger Generationen.

Dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt sind inzwischen 189 Staaten und die Europäische Gemeinschaft beigetreten. Deutschland hat das Übereinkommen 1993 ratifiziert.

Für die Bundesregierung hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Schutz und nachhaltige Nutzung eine hohe Priorität. Deutschland hat sich bei der Entwicklung des Übereinkommens stark engagiert und bringt sich bei dessen Fortentwicklung durch vielfäl­tige Initiativen aktiv ein. Deutschland wird Gastgeber der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahre 2008 sein.

Mit der vorliegenden umfassenden „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ erfüllt Deutschland Artikel 6 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Dieser Artikel sieht vor, dass „jede Vertragspartei (...) nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt entwickeln oder zu diesem Zweck ihre bestehenden Strategien, Pläne und Programme anpassen“ wird.

Die nationale Strategie zielt auf die Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene und beinhaltet auch den deutschen Beitrag für die Erhaltung der biologischen Vielfalt weltweit. Sie bindet sich in den europäischen Kontext ein und berücksichtigt internationale Bezüge. Sie spricht nicht nur die innerstaatlichen Einrichtungen in Bund, Ländern und Kommunen an, sondern alle gesellschaftlichen Akteure. Ziel der Strategie ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Deutschland deutlich verringert, schließlich ganz gestoppt wird und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. Weiteres Ziel ist es, dass Deutschland seiner Verantwortung für eine weltweit nachhaltige Entwicklung verstärkt gerecht wird.

Die Strategie formuliert eine konkrete Vision für die Zukunft und legt für alle biodiversitätsrelevanten Themen Qualitätsziele und Handlungsziele fest. Die Zieljahre sind fachlich begründbar und reichen von sofort bis zum Jahre 2050. Die Handlungsziele werden in den Aktionsfeldern durch Maßnahmen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure konkretisiert. In der gesamten Strategie werden ökologische, ökonomische und soziale Aspekte im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit gleichermaßen berücksichtigt. Insgesamt wurde darauf geachtet, dass geschlechtsspezifische Aspekte bereits im Erarbeitungsprozess berücksichtigt wurden.

Umfang: 180 Seiten
Sprache: Deutsch und Englisch
Stand: 2008

9. Vertragsstaatenkonferenz

9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
(Convention on biological Diversity – CBD)
vom 19. bis 30. Mai 2008 in Bonn

Vom 19. bis 30. Mai 2008 fand in Bonn die 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD (9. VSK-CBD) statt. Diese Konferenz war das letzte Treffen der Vertragsstaaten vor 2010 – der entscheidenden Marke, bis zu der die Staats- und Regierungschefs den Verlust der biologischen Vielfalt entscheidend verringern wollen („2010-Biodiversitätsziel“). Deutschland genießt international hohes Ansehen als eine treibende Kraft im Bemühen um einen weltweit nachhaltigen Biodiversitätsschutz. Nicht zuletzt, weil es während der deutschen G8-Präsidentschaft gelungen ist, das Thema Biodiversität hoch oben auf der politischen Agenda zu platzieren – nicht nur bei den Umweltministern, sondern sogar auf dem G8-Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Die Erwartungen an die Bonner Konferenz und insbesondere an Gastgeber Deutschland waren im Vorfeld daher be­sonders hoch.

Die Konferenz wurde durch den brasilianischen Botschafter Magno als Vertreter der brasilianischen CBD-Präsidentschaft eröffnet. Anschließend wurde die Präsidentschaft der Konferenz an Bundesumweltminister Siegmar Gabriel übergeben, der fortan den Vorsitz für die kommenden zweieinhalb Jahre bis zur 10. VSK-CBD innehat.

Mehr als 5 000 Teilnehmer aus 191 Vertragsstaaten haben in Bonn unter deutschem Vorsitz zwei Wochen lang Maßnahmen beraten, um den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt zu reduzieren und die notwendige Trendwende beim anhaltenden Biodiversitätsverlust einzuleiten.

Im Rahmen der Konferenz wurde vom 28. bis 30. Mai ein High Level Segment (HLS) abgehalten, das von Bundeskanzlerin Merkel unter Teilnahme des kanadischen Premierministers Harper, EU-Kommissionspräsident Barroso, Präsident der UN-Generalversammlung Kerim, UNEP-Exekutivdirektor Steiner und des Staatspräsidenten von Palau eröffnet wurde. Zusätzlich zu den Teilnehmern aus etwa 160 Ländern haben weitere Redner Stellungnahmen und Präsentation abgegeben, darunter Vertreter internationaler Organisationen, indigener und lokaler Gemeinschaften und nichtstaatlicher Organisationen, Kinder, Bürgermeister und Vertreter des privaten und des akademischen Sektors.

Erstmals wurde eine überschaubare Zahl zentraler Verhandlungsthemen mit Hilfe des Ministersegments entschieden. Durch die Einbindung der Minister wollte Bundesumweltminister Gabriel sicherstellen, dass der politische Verhandlungsprozess auf der 9. VSK-CBD eine zielgerichtete und deutliche Dynamik für mittel- und langfristiges Handeln schafft. Daneben wurde mit dem Ministersegment ein Forum für konkrete freiwillige Beiträge einzelner Vertragsstaaten geschaffen, um den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 drastisch zu verringern. Zum Abschluss des HLS wurden Schlussfolgerungen des deutschen CBD-Vorsitzes mit der „Bonn Agenda für globale biologische Vielfalt“ verabschiedet. Die „Bonn Agenda“ benennt die Themenkomplexe, auf deren Fortschritt während der kommenden zweieinhalb Jahre bis zur 10. VSK-CBD besonderer Schwerpunkt gelegt wird (u. a. Access and Benefit Sharing (ABS), LifeWeb Initiative, Mobilisierung von finanziellen Ressourcen, Ökonomie von Ökosystemen und der Biodiversität).

In der abschließenden Plenarsitzung der 9. VSK-CBD wurde ein umfassendes Paket an Beschlüssen und Maßnahmen einstimmig verabschiedet und beschlossen, dass die 10. VSK-CBD im Jahr 2010 von Japan ausgerichtet wird.

Die Konferenz wurde in weiten Teilen von den Diskussionen über ein internationales Regime zu ABS, Biokraftstoffe, Waldschutz und künftige Finanzierung des globalen Biodiversitätsschutzes geprägt. Der Ausgang der 9. VSK-CBD in Bonn kann als sehr gutes und solides Ergebnis mit substanziellen Festlegungen bezeichnet werden, das die Weichen für die effektive und engagierte Fortführung der Arbeiten bis 2010 stellt. Deutschland hat u. a. mit drei wichtigen Initiativen – der LifeWeb Initiative, der Studie über die ökonomische Bedeutung der biologischen Vielfalt und der Business & Biodiversity Initiative – entscheidend dazu beigetragen, dass der Stillstand der letzten Jahre überwunden wurde und bedeutende Fortschritte in einigen Schlüsselbereichen der CBD erzielt werden konnten. Der Gastgeber ist den hohen Erwartungen gerecht geworden.

Zu den wichtigsten Verhandlungs­themen im Einzelnen
Access and Benefit Sharing (ABS) – Zugang und gerechter Vorteilsausgleich

Hinsichtlich des Schwerpunktthemas ABS konnte ein „Bonner Mandat“ verabschiedet werden, das einen straffen Fahrplan bis zur Verabschiedung einer internationalen verbindlichen Vereinbarung zur gerechten Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung der genetischen Ressourcen bei der 10. VSK-CBD in 2010 führt. Damit ist endlich ein wichtiger Beschluss zur dritten Säule der Konvention – die faire Beteiligung der Herkunftsländer am Nutzen der biologischen Vielfalt – gefasst worden, den die Entwicklungsländer seit Verabschiedung der Konvention vor 16 Jahren fordern.

Die Verhandlungen zum Zugang und gerechten Vorteilsausgleich wurden in einer Konsultativgruppe und in einer informellen Untergruppe geführt. Es konnte der „Genfer Anhang“ als Grundlage für die weiteren Verhandlungen der ABS-Arbeitsgruppe bis zur 10. VSK-CBD festgelegt werden. Die Arbeitsgruppe zu ABS wird bis zur 10. VSK-CBD dreimal tagen und wird durch drei Expertensitzungen vorbereitet. Das Mandat der Arbeitsgruppe, ein regio­naler/interregionaler Konsultationsprozess, die Aufgabenbereiche der drei Expertensitzungen und die Tagesordnung für die drei Arbeitsgruppensitzungen konnten einvernehmlich festgelegt werden. Heftig umstritten war bis zum Schluss die Rechtsnatur des ABS-Regimes (rechtsverbindlich, unverbindlich oder eine Mischung aus beidem).

Biodiversität der Wälder

Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen wurde die Revision des CBD-Waldarbeitsprogramms mit folgendem Ergebnis erzielt:

Das Ziel, 10 Prozent aller Waldtypen unter effektiven Schutz zu stellen und die entsprechende Identifizierung der für die Biodiversität prioritären Gebiete, ist erneut bekräftigt worden und stellt den programmatischen Anknüpfungspunkt zur LifeWeb Initiative dar. Die LifeWeb Initiative wurde positiv aufgenommen, weil dadurch auf schnellem Wege und ohne formale Hürden die Finanzierung von neuen oder bereits bestehenden Schutzgebieten ermöglicht wird und damit auch viele Waldtypen in Schutzgebieten besser als bisher geschützt werden können.

Zum Thema illegaler Holzeinschlag werden sehr viel klarer als bisher weitere Maßnahmen gegen den illegalen Holzeinschlag und den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz auf nationaler und internationaler Ebene eingefordert.

Die Zusammenarbeit zwischen der CBD und der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) soll verbessert werden. Es ist der EU gelungen, die besondere Verknüpfung und Bedeutung von Biodiversitätsaspekten mit und für den Klimaschutz unter dem Stichwort Entwaldung durchzusetzen.
Die Frage der Verwendung von gentechnisch veränderten Bäumen (GMT) war ein Thema des HLS. Ein Kompromiss konnte ausgehandelt werden, der die Anwendung des Vorsorgeprinzips bekräftigt, die Vertragsparteien auffordert, vor der Zulassung von GMT Risikobewertungen mit Blick auf die Waldbiodiversität durchzuführen, und erlaubt den Vertragsstaaten, entsprechend dem heimischen Recht auf Freisetzungen von GMT zu verzichten, wenn Risikobewertungen dies nahe legen. Damit wird auch dem im EU-Gentechnikrecht verankerten Prinzip der fallspezifischen Risikobewertung Rechnung getragen.

Schutzgebiete

Die Einrichtung eines weltweiten Schutzgebietsnetzes ist eines der zentralen Instrumente zum Erhalt der globalen biologischen Vielfalt. Die EU hatte bisher versucht, hierzu möglichst ambitionierte Beschlüsse zu erreichen. Hauptziele für die 9. VSK-CBD waren die Lancierung der LifeWeb Initiative und deren Einbindung in das CBD-Sekretariat, eine verbesserte globale Finanzierung (u. a. durch innovative Mechanismen) und die Herausstellung des Beitrags von Schutzgebieten zum Klimaschutz.

Diese Ziele waren lange umstritten. Letztendlich wurde die LifeWeb Initiative von den Vertragsstaaten ausdrücklich begrüßt und dem Sekretariat die künftige Koordinierungsrolle der Initiative zugesprochen. Zahlreiche Staaten haben bereits angekündigt, sich an der Initiative mit der Meldung zusätzlicher Gebiete zu beteiligen. Damit konnte der globale Prozess zur Errichtung eines weltweiten Schutzgebietsnetzes mit den Beschlüssen von Bonn einen großen Schritt nach vorne machen.

Agrobiodiversität und Biokraftstoffe

Die Verhandlungen zum Thema Agrobiodiversität verliefen überwiegend unstrittig, insgesamt unterstützen die Vertragsstaaten das CBD-Arbeitsprogramm zur Agrobiodiversität und seine wichtige Rolle innerhalb der Konvention.

Das Thema Biokraftstoffe und Biodiversität wurde intensiv und kontrovers diskutiert. Dabei konnte schließlich nach langem Ringen Übereinstimmung erzielt werden, dass im Sinne einer nachhaltigen Produktion und Nutzung von Biokraftstoffen positive Wirkungen auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt befördert und negative Wirkungen minimiert werden sollen. Die CBD soll auch künftig eine wichtige Rolle beim Thema Biokraftstoffe und Biodiversität spielen. Bis zur 10. VSK-CBD sollen der aktuelle Stand des Wissens aufbereitet sowie Möglichkeiten des Umgangs mit dem Thema in regionalen Work­shops erarbeitet werden.

Finanzierung des globalen Biodiversitätsschutzes

Erstmalig wurde in der CBD eine Strategie zur Mobilisierung von zusätzlichen finanziellen Ressourcen beschlossen. Besonders hervorzuheben ist, dass es gelungen ist, im Rahmen der CBD einen Prozess zu initiieren, der die Nutzung innovativer Finanzierungsmechanismen prüft, beispielsweise die Nutzung der Erlöse aus der Auktionierung von CO2-Emmsissonszertifikaten.

Zwischen Entwicklungsländern und Industrieländern wurde die Frage der Zielsetzung der Strategie kontrovers verhandelt. Die Entwicklungsländer forderten quantifizierbare Ziele (Verdopplung der 2008 für Biodiversität zur Verfügung stehenden Mittel bis 2018). Die EU konnte jedoch den Kompromiss erzielen, dass statt quantifizierbarer Ziele Indikatoren für zukünftige Zielsetzungen entwickelt werden.

Des Weiteren wurde eine Botschaft an die Internationale Konferenz für Entwicklungsfinanzierung in Doha 2008 verabschiedet. Darin wird zu einer Verdopplung der Finanzierung für den Erhalt von Biodiversität im Hinblick auf die 2010-Ziele aufgerufen.

Bei den Empfehlungen an den CBD-Finanzierungsmechanismus GEF (Global Environment Facility) wurde an die kürzlich umgesetzten strategischen Zielsetzungen der GEF angeknüpft. Es wurde sichergestellt, dass die Umsetzung aller drei Ziele der CBD gefördert wird.

Biodiversität und Klimawandel

In Bonn wurde klar beschlossen, dass die Rio-Konventionen besser zusammenarbeiten sollen, insbesondere im Bereich Klimapolitik. Hierzu wurde eine Expertengruppe eingesetzt mit dem Mandat, Empfehlungen zu erarbeiten, wie Biodiversitätsaspekte in den laufenden Prozess zur Entwicklung eines Mechanismus zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung (Reduced Emissions from Deforestation and Degradation – REDD) unter UNFCCC eingebracht werden können. Durch eine klare Wortwahl wurde bekräftigt, dass neben Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel auch Klimaschutzmassnahmen große (positive wie negative) Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben können und deshalb Gegenstand der Arbeit der CBD sein sollten.

In einem eigenen Abschnitt wurde ein starker Beschluss gegen kommerzielle Maßnahmen zur künstlichen Düngung von Meeresgebieten mit dem Ziel der CO2-Bindung verabschiedet, da starke negative Auswirkungen auf die Meeresumwelt befürchtet werden. Zudem ist bislang unklar, ob solche Aktivitäten tatsächlich die unterstellten positiven Auswirkungen auf das Klima haben. Forschungsaktivitäten sollen jedoch in küstennahen Gewässern und unter strengen Auflagen genehmigt werden.

Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften

Die CBD hat die enge und auf Tradition beruhende Abhängigkeit vieler indigener und traditionell lebender lokaler Gemeinschaften von biologischen Ressourcen anerkannt, aber auch den Beitrag, den traditionelles Wissen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt leisten kann, gewürdigt.
In Bonn haben die Vertragsstaaten erstmals in relevanten Entscheidungen durchgängig die UN-Deklaration der Rechte indigener Völker aus dem Jahr 2007 anerkannt. Damit wurde bestätigt, dass Biodiversitätsschutz nicht gegen, sondern gemeinsam mit den betroffenen Menschen vor Ort – den indigenen und lokalen Gemeinschaften – umgesetzt werden muss. Darüber hinaus einigten sich die Vertragsparteien und Vertreter indigener und lokaler Gemeinschaften darauf, Beiträge zur Entwicklung einer Strategie zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt zur Stärkung der Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften bis zur nächsten Arbeitsgruppensitzung zusammenzutragen.

Biodiversität von Meeren und Küsten

Im Bereich Meeresnaturschutz gab es in Bonn einen Durchbruch: wissenschaftliche und ökologische Kriterien für die Ausweisung von Schutzgebieten konnten verabschiedet werden. Damit ist man dem übergeordneten Ziel der Schaffung eines globalen Netzwerkes von Meeresschutzgebieten bis 2012 ein großes Stück näher gekommen. Auch wurde Einigung darüber erzielt, einen Prozess zu initiieren, auf dessen Basis entsprechende Meeresschutzgebiete ausgewiesen werden.

Auch war man sich einig, dass die Weltmeere durch menschliche Aktivitäten in vielen Fällen so stark belastet sind, dass verschiedene Aktivitäten in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewässer dringend international geregelt werden müssen. Zu diesem Zweck wurde die Einberufung eines Experten-Workshops beschlossen, der sich insbesondere mit der Entwicklung von Richtlinien für Umweltverträglichkeitsprüfungen und strategischen Umweltprüfungen in solchen Gebieten befassen soll.

Invasive gebietsfremde Arten (IAS)

Zum Thema invasive (d. h. eingewanderte beziehungsweise eingeschleppte) gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten hatte bereits die 6. VSK-CBD so genannte „Guiding Principles“ beschlossen. Diese Leitlinien enthalten grundlegende wichtige Empfehlungen zum Umgang mit IAS und rufen die Vertragsstaaten u. a. dazu auf, die Einführung von IAS zu verhindern, IAS möglichst frühzeitig zu erkennen sowie die Auswirkungen von IAS zu mildern.

Bei der 9. VSK-CBD standen folgende Themen im Zentrum der Verhandlungen:

  • Schließung vorhandener Lücken bei der Bekämpfung von IAS
  • Verbesserte Umsetzung der Guiding principles, insbesondere Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch, Kapazitätsaufbau

Die unproblematischen fachlichen Beratungen zu IAS wurden überlagert durch eine Diskussion zu dem grundsätzlichen Vorbehalt Australiens gegen die Guiding Principles. Australien signalisierte, diesen Vorbehalt aufzuheben, wenn die Anwendung des Vorsorgeprinzips, die Beweislastregelung und die Risikoprüfung sich nach den Vorgaben des Abkommens über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen der WTO und nicht nach den Guiding Principles richten. Dieser Vorschlag konnte von der Staatengemeinschaft nicht akzeptiert werden, weil dies als Rückschritt gewertet wurde. Daher hat Australien seinen Vorschlag zurückgezogen, der Vorbehalt bleibt weiter bestehen.

Internationale Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik

Im Bereich der biologischen Vielfalt existiert bislang kein internationales wissenschaftliches Gremium analog zum zwischenstaatlichen Gremium für Klimaveränderungen (IPCC) als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik. Daher hatte Deutschland in der Vergangenheit Frankreich unterstützt, das einen intensiven Konsultationsprozess zur Einrichtung eines solchen Mechanismus (IMoSEB = International Mechnism of Scientific Expertise on Biodiversity) durchgeführt hat.

In Bonn ist es nach anfänglich sehr kontroverser Diskussion gelungen, das Ergebnis dieses Prozesses zu bestätigen. Es wird außerdem begrüßt, dass der Exekutivdirektor von UNEP zu einem zwischenstaatlichen Treffen einladen wird, um die weiteren Schritte zur Einrichtung eines solchen Mechanismus festzulegen, der aus der Verschmelzung des Millennium Ecosystem Assessment und der IMoSEB-Initiative hervorgehen soll.



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