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Bundesinnenministerium

Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst

 
Editorial: "Die Förderung der Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst ist ein wichtiges Ziel der Politik der Bundesregierung für eine moderne und effiziente öffentliche Verwaltung.Teilzeitbeschäftigung ist heute ein wesentlicher Faktor des Arbeitslebens. Das gilt in besonderem Maße für den öffentlichen Dienst, der bei der Teilzeitbeschäftigung eine Vorreiterrolle einnimmt: Im Jahre 2000 lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst bei rund 25 %. Die Tendenz ist weiter steigend. Daran wird deutlich, dass die eröffneten Möglichkeiten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angenommen werden. Flexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung erhöhen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, fördern so die Motivation der Mitarbeiter und tragen damit maßgeblich dazu bei, die Leistungskraft der öffentlichen Verwaltung zu steigern. Die weitreichenden Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung bieten allen Beteiligten vielfältige Vorteile:
Der Dienstherr kann das Personal flexibel und belastungsgerecht einsetzen. Zugleich gewinnt der öffentliche Dienst an Anziehungskraft für qualifizierte Bewerber."

Herausgeber:
Bundesinnenministerium

Stand:
August 2001

Umfang:
72 Seiten 



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